e-clips.tv

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von e-clips – Film-, TV- u. Videoproduktion

Geltungsbereich der AGB
Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen von e-clips sind ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen maßgebend. Mit der mündlichen oder schriftlichen Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn e-clips ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen können rechtswirksam nur schriftlich getroffen werden. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Es gelten stets die zum Zeitpunkt der Beauftragung aktuellen AGB. Sollten diese dem Auftraggeber nicht vorliegen, sind sie bitte vorab bei e-clips anzufordern oder auf www.e-clips.tv/agb einzusehen.

Allgemeines
e-clips ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte einzusetzen, bleibt jedoch dem Auftraggeber gegenüber für eine vertragsgemäße Leistung verantwortlich. Der Auftraggeber verpflichtet sich, e-clips alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zu übermitteln sowie die erforderlichen Genehmigungen zu erteilen. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.

Kostenvoranschlag / Angebotspreis
Die Ausarbeitung individueller Konzepte erfolgt auf Basis der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen. Grundlage bildet eine schriftliche Leistungsbeschreibung. Diese ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit zu prüfen und schriftlich zu bestätigen. Spätere Änderungswünsche führen zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen.

3.1 Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Gültigkeit eines Angebots drei Monate. Der Angebotspreis richtet sich nach dem übermittelten Angebot. Eine Überschreitung von bis zu 10 % des Richtpreises gilt als genehmigt.

3.2 Im Angebotspreis nicht enthalten sind:

a) Mehrkosten durch Änderungen auf Kundenwunsch. b) Kosten für Infrastruktur oder Personal des Auftraggebers. c) Abgaben für geschütztes Material, sofern nicht enthalten. d) Spesen, MWSt., Porti, Agenturhonorare etc.

Vertrag
4.1 Zustandekommen

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme oder Online-Annahme zustande.

4.2 Vertragsdauer und Kündigung

Verträge gelten auf unbestimmte Zeit, sofern nicht anders vereinbart. Beide Seiten können mit zweimonatiger Frist zum Monatsende schriftlich kündigen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z. B. Zahlungsverzug, Insolvenz) kann e-clips ohne Frist kündigen.

4.3 Stornobedingungen

Absagen eines bereits vom Kunden bestätigten Projekts werden wie folgt berechnet – bezogen auf das gesamte vereinbarte Projektentgelt (inklusive sämtlicher kalkulierter Leistungen, Personal-, Material- und Infrastrukturkosten):

ab 30 Kalendertagen vor Produktionsbeginn: 50 %
ab 14 Kalendertagen vor Produktionsbeginn: 80 %
ab 7 Kalendertagen vor Produktionsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 %
Maßgeblich ist der ursprünglich vereinbarte Produktionsbeginn. Der Rücktritt bedarf der Schriftform.

4.4 Zahlungsbedingungen

Unsere Dienstleistungen berechnen wir generell per Vorkasse. In Ausnahmefällen kann eine teilweise Vorauszahlung vereinbart werden.

4.5 Online-Annahme

Die Online-Annahme unserer Angebote ist rechtsgültig.

Haftung und Gewährleistung
Die Haftung von e-clips für Schäden, insbesondere Folgeschäden, ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder sonstige indirekte Schäden ist ausgeschlossen. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.

Urheber- und Nutzungsrechte
Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte an erstellten Werken verbleiben bei e-clips, bis der vollständige Rechnungsbetrag bezahlt wurde. Mit Zahlung überträgt e-clips dem Auftraggeber die einfachen, nicht übertragbaren Nutzungsrechte für den vereinbarten Zweck und Nutzungsrahmen. Jegliche darüberhinausgehende Nutzung – insbesondere Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe, öffentliche Wiedergabe – ist zustimmungspflichtig. Die Nutzung in anderen Medien (z. B. Social Media, Streaming-Plattformen, Druckwerke) muss gesondert lizenziert werden. e-clips ist berechtigt, erstellte Werke zur Eigenwerbung zu nutzen.

Datenschutz / DSGVO
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass e-clips personenbezogene Daten, die zur Vertragsdurchführung erforderlich sind, gemäß den Vorgaben der DSGVO speichert und verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, sofern dies zur Vertragserfüllung notwendig ist (z. B. Versanddienstleister, Zahlungsabwicklung). Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung seiner gespeicherten Daten.

Widerruf bei B2B-Geschäften
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei Verträgen zwischen Unternehmern nicht. e-clips kann jedoch im Einzelfall aus Kulanz eine Rücktrittsmöglichkeit einräumen, sofern dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

Abwerbungsverbot
Es ist dem Auftraggeber untersagt, ohne schriftliche Zustimmung von e-clips geschäftliche Beziehungen zu Subunternehmern oder freien Mitarbeitenden von e-clips aufzunehmen, die im Rahmen der Projektabwicklung eingesetzt wurden. Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro fällig. e-clips bleibt ausdrücklich vorbehalten, darüber hinausgehende Schäden (z. B. durch den Verlust von Folgeaufträgen oder Auftraggebern) gesondert geltend zu machen.

Drohnengenehmigungen
e-clips übernimmt keine Gewähr dafür, dass Drohnengenehmigungen – insbesondere in sensiblen Bereichen wie Naturschutzgebieten, militärischen Zonen oder anderen beschränkt zugänglichen Gebieten – tatsächlich erteilt werden. Die Entscheidung darüber obliegt allein den zuständigen Behörden. Die für die Beantragung und Bearbeitung angefallenen administrativen Aufwände gelten auch im Fall einer Ablehnung als vollständig geschuldet und werden entsprechend in Rechnung gestellt.

Schlussbestimmungen
11.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

11.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Schweinfurt (Deutschland). Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Stand: 11.06.2025

(e-clips – Film-, TV- u. Videoproduktion)