AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von e-clips (Video- & TV-Produktion).
WICHTIG: Die Online-Annahme unsere Angebote via lexoffice ist rechtsgültig.
Bitte beachten Sie dass wir bei einer Absage sieben Tage vor Produktionsbeginn 50 % und bei Absage 24 Stunden vor Produktionsbeginn 100% in Rechnung stellen müssen.
Unsere Dienstleistungen berechnen wir generell per Vorkasse. In Ausnahmefällen kann eine teilweise Vorauszahlung vereinbart werden.
1. Geltungsbereich der AGB
Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen von e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) sind ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen maßgebend. Mit der mündlichen oder schriftlichen Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen können rechtswirksam nur schriftlich getroffen werden. Diese AGB sind gegenüber AGB Dritter nicht subsidiär und können auch nicht durch deren AGB außer Kraft gesetzt werden. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Allgemeines
e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) ist berechtigt, für die Erschaffung des Werkes die Mithilfe von Dritten in Anspruch zu nehmen. e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) bleibt dem Kunden für die sorgfältige und vertragsgemäße Erfüllung jederzeit verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich, e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) alle zur Erfüllung des Vertrages notwendigen und erbetenen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig abzugeben, die notwendigen Genehmigungen und Berechtigungen zu erteilen sowie e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) mit allen für die Vertragserfüllung notwendigen Handlungen zu unterstützen. Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Mündliche Auskünfte und Zusagen sowie Angaben in Preislisten und Werbemedien gleich welcher Art sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
3. Kostenvoranschlag/Werklohn
Die Ausarbeitung individueller Konzepte und Produkte erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Grundlage für die Erstellung von Individuallösungen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) gegen Kostenberechnung aufgrund der zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. der Auftraggeber zur Verfügung stellt.
Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.
3.1 Sofern nichts anderes vereinbart, beträgt die Gültigkeit dieser auf dem Gesamtkonzept (Konzept, Exposé, Drehbuch) basierenden Richtofferte 3 Monate. Der Werklohn bestimmt sich nach dieser Richtofferte, wobei e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) an die offerierten Konditionen während 12 Monaten ab Auftragserteilung gebunden bleibt. Der Werklohn gilt als genehmigt, sofern er den Richtpreis unter Berücksichtigung der allenfalls veränderten Konditionen nicht mehr als 10 % überschreitet.
3.2 Im Werklohn nicht inbegriffen sind:
a) Mehrkosten, verursacht durch nachträgliche oder während der Realisationsphase, vom Kunden gewünschte oder akzeptierte Änderungen des Gesamtkonzepts.
b) Direkt beim Kunden anfallende Aufwendungen und Kosten durch Videoaufnahmen oder andere Tätigkeiten in seinem Betrieb, Benützung seiner Infrastruktur, Mitwirkung seiner Mitarbeiter etc.
c) Gebühren und sonstige Abgeltungen aufgrund von urheberrechtlich oder anderweitig geschützten Werken und Rechten, die in der Produktion verwendet werden und nicht in der Richtofferte enthalten sind. Diese Gebühren und sonstigen Abgaben sind durch den Kunden mit den zuständigen Stellen direkt abzurechnen.
d) Verpflegungs- und Reisespesen, MWSt, Porti etc. sowie nicht budgetierte Agenturhonorare.
Alle Preise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich erwähnt, ohne Verpackung und Versandkosten.
Pro Bestellung berechnen wir für die Lieferung oder den Versand eine Versandkostenpauschale in Höhe von 15,00 Euro ins europäische Ausland 30,00 Euro, darüber hinaus berechnen wir den aktuellen auf Anfrage.
4. Vertrag
4.1 Angebot und Zustandekommen des Vertrages
Unsere Angebote sind unverbindlich. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Der Vertrag über den Kauf der bestellten Ware kommt durch das Abschicken der Bestell-E-Mail zustande
4.2 Vertragsdauer und Kündigung
Zwischen den Vertragsparteien abgeschlossene Verträge über den Bezug von Dienstleistungen oder sonstige Dauerschuldverhältnisse sind, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Beide Vertragspartner sind berechtigt, sofern nicht anderes vereinbart wurde, Verträge schriftlich unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist mit jedem Monatsende zu kündigen. Aus wichtigen Gründen, insbesondere bei Eröffnung eines Konkursverfahrens über das Vermögen des Kunden oder bei Abweisung eines solchen mangels Masse behält sich e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) den Rücktritt vom geschlossenen Vertrag vor, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom geschlossenen Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so ist e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) berechtigt, nach eigener Wahl entweder auf der Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, einen den bereits vollendeten Arbeiten am Auftrag entsprechenden prozentualen Betrag des Auftragswertes an e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) zu zahlen.
5. Produktion
5.1 Mitwirkungs-Kooperationverpflichtung
a) Der Auftraggeber verpflichtet sich einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner während der Vorbereitung (Drehbucherstellung), Drehzeit und Postproduktion sowie bei der Abnahme zu stellen. Zeitliche Verzögerungen werden dem Auftraggeber gesondert berechnet.
b) Der Auftraggeber gewährleistet, dass die Dreharbeiten nicht durch betriebliche Abläufe behindert werden. Zwischen den Vertragsparteien wird vor Drehbeginn ein grober Drehplan skizziert. Die sich aus diesem Plan ergebenden Drehtage werden jeweils vor Beginn detailliert angesprochen und vereinbart.
5.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Veranstaltungen, welche nicht kontinuierlich aufgezeichnet werden (z.B. Hochzeitsfeiern), den Kameramann vor Ort rechtzeitig über einen aufzeichnungswürdigen Höhepunkt zu informieren. Im Normalfall reichen 3-8 Minuten. Nur gegen besondere Beauftragung läuft eine Kamera mit Daueraufzeichnung. Ansonsten werden auch beim Einsatz mehrerer Kameras nur die Höhepunkte aufgezeichnet. Um zu gewährleisten, dass alle wichtigen Ereignisse von e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) aufgezeichnet werden, informiert der Auftraggeber bzw. Veranstalter e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) spätestens eine Woche vor Drehbeginn über den genauen Ablauf der Veranstaltung.
5.3 e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) produziert Videos zu den marktüblichen Bedingungen. Darunter werden alle Aufnahmeorte verstanden, welche ohne besondere Hilfsmittel wie Seile, Wasser- und Luftfahrzeuge etc. erreicht werden können.
a) Wenn nicht besonders beauftragt, setzt e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) ausreichende Beleuchtung voraus.
b) Wenn nicht besonders beauftragt, wird der Ton über das kamerainterne Mikrofon aufgezeichnet.
Bei Bedarf können Funkmikrofone und Lavaliermikrofone (Ansteckmikro mit Funk) zum Einsatz kommen.
b) e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) übernimmt keinerlei Haftung für technische Pannen. Sollte während der Aufnahme ein technisches Gerät (Kamera, Mikrofon, Scheinwerfer, etc.) ausfallen und e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) kann keinen entsprechenden Ersatz besorgen, so kann der Auftraggeber gegen Erstattung der Fahrtkosten vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche beider Seiten sind ausgeschlossen.
c) Bei Defekten des Aufnahmemediums liefert e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) den möglichen Teil, weitergehende Ansprüche können ausschließlich beim Lieferanten oder Hersteller des Aufnahmemediums geltend gemacht werden.
d) Fahrtkosten werden generell mit 0,65 €/km in Rechnung gestellt. Jeweils von und bis zum aktuellen Firmensitz von e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca).
5.4 Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Auftraggebers oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit von e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) angelaufenen Kosten und Spesen sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
Ein Rücktritt ist nicht möglich bei Lieferverzögerungen aus Gründen, die der Kunde zu verantworten hat (Bestellungsänderungen, verspätete Lieferung von Produkten, Texten oder anderen Unterlagen, verspätete Genehmigungen etc.) sowie aus Gründen, die nicht voraussehbar sind oder nicht beeinflusst werden können (höherer Gewalt, Wetter, Betriebsstörungen etc.).
6. Lieferung
6.1 Sofern nicht anders vereinbart, bemüht sich e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) zur Auslieferung des fertigen Videos innerhalb eines Vierteljahres nach Abschluss der letzten Aufnahme. Bei Verzögerungen, welche ein Jahr überschreiten, reduziert sich der vereinbarte Preis der Dienstleistung um jeweils 0,5% pro angefangenem Kalendermonat, höchstens jedoch auf 60% des Ausgangspreises. Davon nicht betroffen sind km-Kosten, Kosten für Kopien etc.
e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) verpflichtet sich, dem Kunden das multimediale Werk - wie im Gestaltungskonzept offeriert - in einer dem jeweiligen Trägermedium entsprechenden einwandfreien Qualität zu liefern. e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) steht ein unbeschränktes Nachbesserungs- recht zu.
6.2 Das anlässlich einer Zwischenpräsentation vorgeführte Teilwerk gilt ohne entsprechende Rüge durch den Kunden als genehmigt und für die Weiterverarbeitung als verbindlich.
6.3 Liefergegenstand sowie Lizenzverwertung ist das jeweils einzelvertraglich geregelte multimediale Werk durch e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) sowie die hierfür erforderlichen urheberrechtlichen Dienstleistungen. Aus dem Einzelvertrag oder dem konkretisierten Angebot ergibt sich die individuelle, vertretbare Einzelleistung für ein bestimmtes Projekt. Die Angaben und Preisangaben sind nicht auf ein anderes Projekt anwendbar. Aus den mündlich oder schriftlichen Angeboten ergibt sich, ob es sich um eine sog. Fixgeschäft oder eine Lieferung „wenn es fertig gestellt ist“ handelt. e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten. Sie gelten jedoch nur annähernd und berechtigen den Kunden bei Lieferverzögerungen nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungs-, Irrtumsanfechtungs- und Schadenersatzansprüchen. Betriebsstörungen und Ereignisse höherer Gewalt und andere Ereignisse außerhalb des Einflussbereiches von Mallorca Videoproduktion, insbesondere auch Lieferverzögerungen und dergleichen seitens unserer Vorlieferanten berechtigen e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) zur Verlängerung der Fristen. Verzögert sich die Lieferung über den von e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) zugesagten Zeitpunkt hinaus, können Rechte hieraus erst nach Ablauf einer vom Besteller gesetzten Frist von mindestens zwei Wochen geltend gemacht werden, es sei denn, der Besteller weist nach, dass sein Interesse wegen Fristüberschreitung vollständig weggefallen ist. Kommt e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) mit der Lieferung in Verzug oder wird die Lieferung unmöglich, so ist der Ersatz eines mittelbaren Schadens ausgeschlossen, soweit nicht eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung des Vertrages durch e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) vorliegt. Teillieferungen der e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) sind grundsätzlich zulässig.
6.4 Kann e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) aufgrund höherer Gewalt (insbesondere schlechten Wetterbedingungen, Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderung - oder Betriebssperre oder Verhinderung von Mitwirkenden) den Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen, so kann e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) von der konkreten Fertigstellung zurücktreten, ohne den Honoraranspruch für diese Leistung zu verlieren und ohne dass eine Schadenersatzpflicht eintritt. Die Möglichkeit der Vereinbarung eines neuen – kostenpflichtigen - Fertigstellungstermins bleibt hiervon unberührt. 6.5 Wird nach Auftragserteilung die Fertigstellung des Werkes seitens des Kunden nicht mehr gewünscht, so hat er dies e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) unverzüglich schriftlich mitzuteilen. e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) kann ihrerseits den Kunden schriftlich um eine entsprechende Mitteilung ersuchen. Erfolgt in diesem Fall durch den Kunden nicht innerhalb 60 Tagen eine entsprechende Mitteilung, so wird angenommen, dass der Kunde auf die Fertigstellung des Werkes verzichtet. Im Weiteren ist e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Erstellung bzw. Fertigstellung des Werkes durch einen im Verantwortlichkeitsbereich des Kunden liegenden Grund verzögert wird. Bei einem Verzicht auf Produktion oder Fertigstellung des Werkes durch den Kunden sowie einem Vertragsrücktritt durch e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) (Mallorca Foto-Video-Film-Produktion & TV-Fernseh-Produktion), hat e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) Anspruch auf den Werklohn mindestens aber auf einen Drittel des Preises gemäß Richtofferte. Die Differenz zwischen Werklohn und dem Drittel des Richtpreises wird dem Kunden gutgeschrieben, d.h. er hat im Umfang dieser Gutschrift Anspruch auf Leistungen aus dem Angebot von e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) (Mallorca Foto-Video-Film-Produktion & TV-Fernseh-Produktion). Ein Anspruch auf Barauszahlung besteht hingegen nicht. Werden innerhalb zwei Jahren nach Vertragsabschluss - betreffend des ursprünglich geplanten Projektes - keine Leistungen von e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) in Anspruch genommen, so verfällt dieses Guthaben zu Gunsten von e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) Mallorca Videoproduktion. Alternativ kann e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) auch folgendes berechnen: Bis 1 Monat vor dem vereinbarten Termin 50%, danach 80% des vereinbarten Werklohnes. Bei personal- und materialumfangreichen Produktionen, sowie erforderlichen Anmietungen und sonstigen Kosten sind bei Stornierungen oder Verschieben der Dreh- oder Postproduktionstage Fremdkosten ganz zu zahlen. Erforderliche Nacharbeiten müssen mit der e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) vereinbart werden und sind kostenpflichtig.
6.6 Änderungen, zeitlicher Mehraufwand in personeller und technischer Hinsicht, die durch Abweichungen vom Drehplan verursacht werden oder durch sonstige vom Auftraggeber gewünschte Änderungen sowie zusätzliche Leistungen in Form von Dreh- oder Schnitttagen gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind nicht in dem tendenziellen- bzw. endgültigen Angebot enthalten. Daher verstehen sich Preisangaben in einem Angebot nie als Festpreis, es sei denn, der Preis ist ausdrücklich als Festpreis deklariert.
6.7 Wird die Ware vom Besteller abgenommen oder abgeholt, geht die Gefahr mit der Anzeige der Bereitstellung auf den Besteller über. Mit dem Transport zum Versand geht die Gefahr auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung frei erfolgt. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Bei Annahmeverweigerung unserer Lieferung ohne vorherige schriftliche Stornierung des Auftrages berechnen wir einen Kostenanteil von 30,00 Euro. Der Versand erfolgt grundsätzlich per Post-Nachnahme, Vorauszahlung (bankbestätigter Verrechnungsscheck oder Vorausüberweisung auf Bank- bzw. Postgirokonto) oder Bankeinzug (nur für Stammkunden). Bei Vorauszahlung erfolgt die Versendung der Waren nach Zahlungseingang.
7. Gewährleistung/Abnahme der Werke
7.1 Der Besteller verpflichtet sich, die erstellten Werke zeitnah nach Fertigstellung abzunehmen. Der Ort der Abnahme ist der Geschäftssitz der e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) oder ein von der e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) mitgeteilter Ort. Die Abnahme kann auch anhand einer digitalen Übertragung via Internet erfolgen. Versendungen erfolgen grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Kunden. Dies gilt auch für die vom Kunden aufgegebenen oder von der e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) veranlassten Rücksendungen. Nach der Abnahmebesichtigung gilt das erstellte Werk als fehlerfrei. Der Besteller verpflichtet sich, die von e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) gelieferte Ware unmittelbar nach Erhalt nochmals zu untersuchen und etwaige Schäden, Mängel oder Beanstandungen sofort, innerhalb von drei Tagen gegenüber e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) schriftlich anzuzeigen. e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) verpflichtet sich diese Mängel unverzüglich zu beseitigen. Ein weitergehender Anspruch des Bestellers auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens, insbesondere entgangener Gewinn oder sonstige Vermögensschäden, ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung durch e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) zurückzuführen. Ergibt die Überprüfung der mangelhaften Ware, dass der Mangel auf schuldhaftes Verhalten des Bestellers zurückzuführen ist, so wird dies dem Besteller von uns schriftlich mitgeteilt. Besteht der Besteller dann auf einer Nachbesserung, hat er die Kosten zu tragen. Wird kein Reparaturauftrag erteilt, werden die Kosten für Fehlersuche und Diagnose dem Besteller in Rechnung gestellt. Werden Arbeiten, Eingriffe und/oder Reparaturen ohne unser schriftliches Einverständnis seitens des Bestellers oder eines Dritten vorgenommen, so erlischt unsere Gewährleistungspflicht. Auf Verlangen von e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) hat der Auftraggeber den Liefergegenstand mit einer genauen Fehlerbeschreibung und einer Rechnungskopie an e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) zurückzusenden. Ein Verstoß gegen die bevorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) aus. Für durch schadhafte Videoköpfe entstandene Bandschäden kann nicht gehaftet werden. Optimale Bildqualität kann nur bei ausreichender Beleuchtung garantiert werden. Bei unzureichender Beleuchtung haftet e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) nicht für verrauschte oder nicht zufrieden stellende Aufnahmen. Mängelfolgeschäden sind von der Haftung ausgeschlossen. Schadensansprüche und Gewährleistungsansprüche sind nicht auf Dritte übertragbar. Für Fotos oder Videoaufnahmen, die der Auftraggeber zur Verfügung steht, wird keine Haftung übernommen.
7.2 Das auf Datenträgern direkt nach Ausführung der Originalaufnahme übergebene Material gilt dann als fehlerfrei und abgenommen, wenn Teile des Originalmaterials verwendet werden. Bei beschädigtem oder nicht brauchbarem Material müssen die zur Nutzung überlassenen Bänder sofort an e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) geschickt werden um den Fehler diagnostizieren und gegebenenfalls beheben zu können.
7.3 Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlischt ein Gewährleistungsanspruch des Bestellers, es sei denn, der Mangel war bei sorgfältiger Untersuchung und innerhalb der Frist nicht erkennbar. Änderungswünsche, die keinen nachträglich erkannten Mangel betreffen werden gesondert berechnet. Die Haftung beschränkt sich auf Schäden, die von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Die Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche.
7.4 Nach der Abnahme ist der Auftraggeber für den Inhalt und die Wiedergabe verantwortlich, unabhängig ob er die Nutzung berechtigt oder unberechtigt nutzt oder in den Verkehr bringt. Die Haftung von e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) für Schäden, die aus der Benutzung der Videoszenen entstanden sind, wird ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung durch e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) zurückzuführen. Der Empfänger ist allein verantwortlich für den korrekten Einsatz, die Datensicherung sowie die Lagerung und Restbestandsstandshaltung der Masterbänder.
7.5 Bei GEMA-pflichtiger Musik ist alleine der Auftraggeber für die korrekte Abwicklung mit der GEMA oder einer ähnlichen Gesellschaft verantwortlich. Bei GEMA-freier Musik werden durch einmalige Zahlung die Lizenzen erworben, die sich territorial aus dem Gesamtvertrag ergeben.
7.6 Gewährleistungsansprüche gegen e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber bzw. Lizenznehmer zu und sind nicht abtretbar.
7.7 Haftungsausschluss
Die Veröffentlichungen, Empfehlungen und Inhalte der Filme werden mit bestmöglicher Sorgfalt des Autoren bzw. Produzierenden erstellt. e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) übernimmt keinerlei Gewährleistung für eventuell vorhandene Unvollständigkeiten, ungenaue Angaben oder Fehler sowie hinsichtlich einer Änderung von Gesetzen, Rechtsprechung, Vorschriften, Normen und Regeln; weiter auch keine Gewährleistung dafür, dass der mit der Verwendung der Veröffentlichungen, Empfehlungen und Inhalten bezweckte Erfolg auch tatsächlich eintritt. Die Verwendung der Veröffentlichungen oder einzelner Teile davon geschieht ausschließlich auf eigene Verantwortung des Erwerbers oder Verwenders. Dieser vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, soweit die vorgenannten Mängel bzw. Risiken auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Herausgeber, des Verlags oder der Autoren zurückzuführen ist. Ferner wird insbesondere bezüglich gelieferter Veröffentlichungen, Empfehlungen und Inhalte keinerlei Haftung für jedwede Folgeschäden des Kunden übernommen.
7.8 Kompatibilität der Medien
a) e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es nach dem aktuellen Stand der Technik nicht möglich ist, Videoszenen so zu entwickeln, dass diese unter allen denkbaren Bedingungen fehlerfrei arbeiten. Gegenstand einer jeden Gewährleistung durch e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) ist Rohmaterial sowie die Masterausspielungen, welche grundsätzlich brauchbar sind. Masterausspielungen von DVD werden als DVD-R geliefert. Internetversionen als QuickTime bzw. Flash oder MPEG2 bzw. MPEG4. e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) übernimmt keine Garantie dafür, dass die jeweils verwendeten Formate mit jeder Computerhardware/-software kompatibel sind. Für Computer-Nutzer stehen geeignete Downloadversionen für Abspielprogramme im Internet zur Verfügung, deren Kompatibilität mit anderen Programmen nicht von e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) garantiert werden kann. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert, übernimmt e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) keine Gewähr für die Verträglichkeit gelieferter Videoszenen oder Ausspielungen und oder Internetversionen mit Programmen oder Hardwarebestandteilen jeglicher Art. e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) verwendet höchste Sorgfalt bei der Erstellung von Videodateien und Datenträgern. Besonders bei einer DVD kann jedoch nicht gewährleistet werden, das diese von jedem Abspielgerät/-software gelesen bzw. in gleicher Qualität und ohne das Aufttreten von, z.B., Artefakten/Pixeln oder Tonstörungen gelesen werden kann, da der Abspielprozess von zahllosen hardware- und sofwareseitigen Faktorenbeeinflusst wird und besonders bei nicht aktuellen Geräten oder Softwareversionen qualitativ beeinträchtigt werden kann.
b) e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Videoszenen über die schriftlich fixierte Anwendung für weitere Vorhaben geeignet sind.
c) Das von e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) eingesetzte Equipment wird ständig gewartet und in einatzbereiten Zustand gehalten. Technische Ausfälle gelten als höhere Gewalt, die keinerlei unmittelbare oder mittelbare Schadensersatzansprüche gegenüber e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) begründen, es sei den, e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) wird Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen. Für Band- und sonstige Materialfehler sowie Fehler durch Verwendung fehlerhafter Bänder übernimmt e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) keinerlei Haftung und entbinden nicht von der Honorierung.
8. Zahlung
8.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird bei Leistungen die Zahlungsregelung zugrunde gelegt, wonach die Zahlungen per Vorkasse (bar) oder durch Überweisung erfolgt. Bei Überweisungen muss der Eingang vor Arbeitsbeginn erfolgt sein.
8.2 Teilzahlungen können schriftlich vereinbart werden, wobei mindestens 5/10 der voraussichtlichen Gesamtkosten bei Auftragserteilung bzw. vor Produktionsbeginn fällig sind. Sollte die Anzahlung nicht spätestens bei Beginn der angebotenen Leistungen bar oder durch Eingang auf dem Konto der e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) gezahlt worden sein, wird der gesamte Rechnungsbetrag vor Beginn der Produktion fällig. Bei nicht geleisteter Abschlagszahlung in vereinbarter Höhe behält sich e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) vor den Beginn der Durchführung des Projektes zu stoppen. Sollten die jeweiligen Teilzahlungen nicht fristgemäß bar gezahlt oder auf dem Geschäftskonto gutgeschrieben sein, kann e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) die weitere Leistung verweigern, ohne dass e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) in Leistungsverzug gerät. Erforderliche Nachdrehs müssen mit der e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) vereinbart werden und sind kostenpflichtig.
Die Bearbeitung der Originalaufnahmen beginnt erst nach Eingang der Zahlung des Restbetrages. Eventuell anfallende Zusatzkosten durch evtl. Verlängerung der Nachbearbeitung durch Sonderwünsche wie Untertitel, Animationen, etc. sind nach Lieferung sofort zu zahlen. Grundsätzlich werden Restbeträge zzgl. der weiteren Produktionskosten der Leistungen der e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) bei Übergabe bar, bei Versand nach Erhalt der Rechnung bezahlt. Umfasst ein Auftrag neben der Lieferung weitere Leistungen, werden diese zu den vereinbarten Konditionen ebenfalls in Rechnung gestellt. Angefallene Spesen wie Reisekosten, Parkgebühren etc. werden gesondert berechnet.
8.3 Zahlweise: Die Zahlung wird fällig 14 Tage nach Erhalt der Rechnung. Sollte das Material sofort verwertet werden, ist der Betrag umgehend nach Eingang der Rechnung fällig. Eventuelle Banktransfer- oder sonstige Kosten gehen generell zu Lasten des Auftraggebers.
8.4 Alle Preis- bzw. Lizenzangaben gehen von einem Dreh-, Arbeitstag bis 10 Stunden aus. Die Arbeitszeitberechnung beginnt bei Verlassen der Betriebsstätte und endet bei Rückkehr. Fahrt- und sonstige Reisezeiten sowie produktionsbedingte Arbeitsunterbrechungen gelten als Arbeitszeit. Soweit nicht anders vereinbart entspricht die Brutto-Arbeitszeit eines Drehtages 10 Stunden. Dabei gilt die Regelung 10+1, sprich es muss pro Arbeitstag 1 Std. Mittagspause gehalten werden. Wird diese Zeit verkürzt, gilt dies als Überstundenzeit. Jede angefangene Stunde zählt als volle Überstunde und wird als solche berechnet. Fahrtzeit gilt als Arbeitszeit. Spesen werden mit dem aktuellen gesetzlichen Tagessatz pro Mitarbeiter in Rechnung gestellt. Aktuelle Preislisten ersetzen vorherige Preislisten ohne Ausnahme. Die jeweils aktuellen Preise werden auf Anforderung zugesendet. Zusatzkosten und Zuschläge verstehen sich kumulativ. Falls nicht anders vereinbart gilt ein Zuschlag von 25% an Werktagen, sowie von 50% auf die Überstunde an Sonn- und Feiertagen. Der Preis für die Überstunde errechnet sich aus dem vereinbarten Tagessatz durch die vereinbarte Stundenanzahl.
8.5 Gerät der Besteller mit der Zahlung in Verzug, so ist e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) berechtigt Verzugszinsen zu verlangen. Diese Verzugszinsen werden berechnet für jeden angefangenen Monat, in dem der Vertrag durch Versendung, Bereitstellung oder Auslieferung der angeforderten Waren oder Ausführung der entsprechenden Dienstleistung seitens e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) erfüllt ist. Weiter ist der Kunde verpflichtet, sämtliche mit dem Zahlungsverzug verbundenen Mahn-, Inkasso- und Rechtsanwaltsspesen zu bezahlen.
8.6 Der Besteller kann nicht mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn sie sind gerichtlich festgestellt.
8.7 Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. Weder in der Zurücknahme noch in der Pfändung der Vorbehaltsware durch e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - der Rücktritt vom Vertrag - auch wenn nachträglich Teilzahlungen gestattet wurden. Alle übrigen Rechte verbleiben beim Produzenten.
9. Nutzungsrechte
9.1 e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) überträgt die Nutzungsrechte des erstellten Masterbandes oder sonstigen erstellten multimedialen Werken auf den Auftraggeber, sobald der Rechnungsendbetrag bar gezahlt oder auf dem Konto der e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) gutgeschrieben ist. Die Lizenzen werden bei Bedarf schriftlich für einzelne Länder fixiert. Sollte keine Nennung der Lizenzen für bestimmte Länder schriftlich vereinbart sein, gelten die Lizenzen für das Land, in dem der Auftraggeber seinen Geschäftssitz oder seinen Wohnort hat in dem als Master ausgespielten Medium als Vervielfältigungs- und Nutzungsmaster ausschließlich in dem gelieferten Medium. Nutzung auf anderen Mastern und oder anderweitige Vervielfältigungs-, Sende- oder sonstige Nutzungen sind kosten- und genehmigungspflichtig, auch wenn sie nur Auszüge des Masters oder sonstige Kopien und oder Einzelbilder beinhalten. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage) und nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers als erteilt.
9.2 e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) hat das Recht, Kopien der fertig gestellten Beiträge zu ziehen und diese zur Eigenwerbung sowie das Originalmaterial uneingeschränkt zur Eigenwerbung oder sonstigen Zwecken ohne diesbezügliche Zustimmung und entschädigungslos auf Masterträgern oder im Internet zu nutzen. e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) ist berechtigt einen Abspann an jedes Videowerk zu setzten. Den Inhalt und die Form des Abspanns liegt ausschließlich im Ermessen von e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) (Mallorca Foto-Video-Film-Produktion & TV-Fernseh-Produktion).
9.3 Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Herstellers eines Werkes (§§1, 2 Abs.2, 73ff UrhG) stehen dem Auftragnehmer zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte, etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Auftraggeber erwirbt in diesem Fall eine einfache, nicht exklusive und nicht ausschließende, nicht übertrag- oder abtretbare Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, Sendewiederholungen, Kopien, zeitliche und örtliche Beschränkung, etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung oder im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Auftraggeber nur soviel Rechte, wie es dem offen gelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrags) entspricht. Die Veröffentlichung von bewegten Bildern (Video) im Internet als Standbild (sog. Screenshots, Fotoauszug) muss gesondert vereinbart werden und ist kostenpflichtig. Kopien der auf den Datenträgern befindlichen Filme dürfen nur von e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) vorgenommen werden.
9.4 Der Auftraggeber ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung, etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Urheberrechtsvermerk (Copyright) im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar, insbesondere nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar am Werk und diesem eindeutig zuordenbar, anzubringen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, steht dem Auftragnehmer die Kennzeichnung seiner Werke im Sinn des WURA frei. Diese Kennzeichnung kann vom Auftraggeber entgeltlich abgedungen werden. e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) untersagt die Vervielfältigung aller von e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) hergestellten Medien sowie die Unkenntlichmachung der Urheberschaft, falls diese von e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) selbst angebracht wurde.
9.5 Eigentumsvorbehalt/Nutzungsvorbehalt: Bis zur endgültigen Bezahlung liegen die Nutzungs- und Lizenzrechte bei e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) VIDEOPRODUKTION. Vorabnutzungen sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) zulässig. Verpfändung, Sicherheitsübertragung oder Überlassung der Ware im Austausch sind dem Besteller nicht gestattet. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Er ist verpflichtet, e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) alle zur Wahrung der Rechte aus vereinbartem Eigentumsvorbehalt erforderlichen Auskünfte schriftlich zu erteilen. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller bestehenden oder zukünftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden Eigentum von e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) VIDEOPRODUKTION. Der Auftraggeber darf über diese Vorbehaltsware nicht verfügen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers/Auftraggebers ist e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
10. Versicherung
Das Risiko der Beschädigung bzw. des Untergangs von Bild- und Tonmaterial sowie von Requisiten, die für die Produktion durch e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) beschafft worden sind, trägt e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) (Mallorca Foto-Video-Film-Produktion & TV-Fernseh-Produktion). Der Kunde trägt das Risiko der Beschädigung bzw. des Untergangs von durch ihn zu Verfügung gestellten Bild- und Tonmaterialien, Requisiten, Unterlagen etc. Er kann unter Entschädigungsfolge von e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) den Abschluss einer Versicherung für die erwähnten Risiken verlangen.
11. Änderung der Rechtsform
Bei Änderungen in der Rechtsform, Änderung des Namens oder Nachfolgefirmen der e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) werden die Rechte und Pflichten dieser Vertriebsvereinbarung uneingeschränkt übertragen. e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) kann die Rechte aus dieser Vereinbarung übertragen.
12. Verschwiegenheit
Beide Vertragspartner sind zur Verschwiegenheit über den Inhalt des jeweiligen Vertrages sowie über den Inhalt der Angebote im Allgemeinen und im Besonderen über ihnen bekannt gewordene Firmeninterna des anderen verpflichtet.
13. Sonstige Bestimmungen
13.1. Der Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Schweinfurt (Deutschland, Bayern).
13.2. Die Rechtsbeziehung zwischen e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) und dem Besteller unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
14. SALVATORISCHE Klausel
14.1 Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
14.2 Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform.
15. Abwerbungsverbot
Es ist dem Kunden von Mario Krsek/e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) ausdrücklich untersagt eine direkte geschäftliche Verbindung (monetärer oder nicht monetärer Art) mit Subunternehmern/Dienstleistern/Angestellten oder sonstigen vertraglich oder unvertraglich für Mario Krsek/e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) arbeitende Personen einzugehen. Eine Kommunikation mit dem o.g. Personenkreis bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch Herrn Mario Krsek/e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) und ist nur im Rahmen zur Erfüllung des mit Herrn Mario Krsek/e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca) vereinbarten Auftrages zulässig. Bei Zuwiderhandlung wird eine Strafzahlung i.H.v. € 20.000,00 für jeden einzelnen Fall fällig.
16. Widerrufsrecht: Die Online-Annahme unsere Angebote via lexoffice ist rechtsgültig. Sie kann innerhalb 14 Tagen per Brief oder E-Mail widerrufen werden.
Geschäftsführung der e-clips.tv (Videoproduktion Mallorca/Video production majorca):
Mario Krsek
UST-ID: DE216622934
Schlossweg 11
97525 Schwebheim
Telefon: +49 9723 1723
Fax: +49 (0) 30-48.49.8.77.07
Mobil: +49 151 10387272
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Stand: 04/2024