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Drohnenverbot in Mallorcas Naturparks: Diese Höhen dürfen nicht überschritten werden

Mario Krsek
Jul 07, 2025Von Mario Krsek


Wer auf Mallorca in geschützten Naturparks (Espacios Naturales Protegidos, ENP) mit Drohne fliegen möchte, muss wissen: In vielen dieser Gebiete gilt ein striktes Flugverbot – nicht nur für Profis, sondern auch für Hobbypiloten. Und die Verbote sind klar geregelt, zum Teil mit Höhenlimits, zum Teil mit Komplettverboten – selbst für kleine Drohnen unter 250 g.

Hier ein Überblick über die wichtigsten Restriktionen (Stand: 18.03.2021):

 
🟫 Nationalpark Cabrera
Verbotene Flughöhe: unter 1.000 m
Erlaubt: nur wissenschaftliche, sicherheitsrelevante oder Rettungseinsätze
 
🟧 Naturpark Sa Dragonera
Verbotene Flughöhe: unter 200 m
Ausnahmen: nur für Feuerbekämpfung, Forschung oder Notfallrettung
 
🟨 Naturpark S’Albufera de Mallorca
Verbotene Flughöhe: unter 200 m
Nur erlaubt bei: Feuerbekämpfung, wissenschaftlicher Arbeit, Pflanzenschutz
 
🟩 Naturpark S’Albufereta (Alcúdia / Pollença)
Verbotene Flughöhe: unter 200 m
Nur erlaubt bei: Rettung, Brandbekämpfung oder Management der Reserve
 
🟦 Naturpark Ses Salines (Ibiza & Formentera)
Verbotene Flughöhe: unter 3.000 Fuß (~914 m)
Nur erlaubt bei: Flughafenbetrieb, Notfälle, Forschung, behördlich genehmigte Film- und Fotoaufnahmen
 
🟥 Es Trenc – Salobrar de Campos
Verbotene Flughöhe: unter 200 m
Ausnahmen: ausschließlich für Verwaltung, Forschung oder Feuerwehreinsätze
 
❗ Gilt für alle Fluggeräte:
Das Verbot betrifft alle motorisierten Luftfahrzeuge – auch Drohnen, Modellflugzeuge, Ultraleichtflugzeuge und Multikopter, egal ob privat oder kommerziell.

 
🧭 Tipp: Immer vorher prüfen!
Ob ein Gebiet Teil eines Naturparks, eines Red Natura 2000-Schutzgebiets (siehe unsere FAQ) oder beides ist, muss individuell geklärt werden. Genehmigungen sind möglich, aber mit Vorlaufzeit und konkreter Zweckbindung (z. B. Wissenschaft oder genehmigte Filmproduktion).